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Sie möchten mehr Informationen über die Krankenzusatzversicherung erhalten und einen Überblick über den Tarifdschungel bekommen?
Fordern Sie jetzt den kostenlosen Leistungsvergleich von 40 Anbietern mit einer Auswahl von bis zu 3.000 Tarifen an.
Privatpatient und trotzdem gesetzlich versichert ist kein Widerspruch. Als Kassenpatient haben Sie die Möglichkeit, Ihre Leistungen in jeder gewünschten Form aufzustocken. Sie allein entscheiden, in welchem Bereich Sie Ihre gesetzlichen Leistungen verbessern möchten.
Die privaten Krankenversicherer haben für jeden Ihrer Wünsche die passende Lösung.
Anhand der von Ihnen genannten Leistungskriterien erstellen wir Ihnen die übersicht der passenden Tarifkombinationen.
In Ergänzung zur Gesundheitsreform gibt es die so genannten Ergänzungstarife, die Leistungen für ambulante Teilbereiche vorsehen (Brillen, Heil- und Hilfsmittel, etc.). Zusätzlich sehen eine Vielzahl der Ergänzungstarife Leistungen für Zahnersatz vor (siehe hierzu: Zahn-Zusatzversicherung). Diese Tarife gleichen grundsätzlich nur Zuzahlungen der Versicherten bzw. in der GKV aus.
Die bekannteste Zusatzversicherung ist die Krankenhauszusatzversicherung für komfortablere Unterbringung und privatärztliche Behandlung. Diese Tarife unterscheiden sich untereinander noch dadurch, daß teilweise über die reinen Wahlleistungen (Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer bzw. privatärztliche Behandlung) hinaus Zuzahlungen GKV-Versicherter und Restkosten im Krankenhaus übernommen werden. Das kann von Bedeutung sein, wenn ein Mitglied der GKV ein anderes als das vom Arzt gewählte Krankenhaus aufsucht. Die GKV hat dann nämlich die Möglichkeit, den Versicherten mit anteiligen Pflegesatzkosten zu belasten, wenn der Pflegesatz in dem vom Versicherten aufgesuchten Krankenhaus höher ist als in dem Krankenhaus, in das der Arzt ihn eingewiesen hat.
Die Zusatzversicherung im Bereich zahnärztlicher Versorgung bietet zwei verschiedene Möglichkeiten an. Einmal gibt es die echten Zahnzusatztarife, die meist nur unselbständig mit einem stationären Tarif beim gleichen Unternehmen versicherbar sind. Diese Zahnzusatztarife bieten – nach Vorleistung der GKV – eine anteilige Kostenerstattung. Diese Absicherung beträgt in der Regel zwischen 20 % und 40 % des Rechnungsbetrages. Dabei spielt die Qualität der gewünschten zahnärztlichen Versorgung keine Rolle, denn maßgeblich für die Erstattung dieser Rechnung ist die Gebührenordnung für Zahnärzte GOZ) und das Kriterium der medizinischen Notwendigkeit. Grundsätzlich sind dabei auch Leistungen mit dem entsprechenden Prozentsatz erstattungsfähig, die von der Qualität her die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung übersteigen.
Neben der Krankenhaustagegeldversicherung ist auch die Krankentagegeldversicherung als Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenkasse denkbar. Vor allem bei freiwillig versicherten Mitgliedern, deren Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze deutlich übersteigt, entstehen nach der gesetzlichen Lohnfortzahlung (bei Arbeitnehmern in der Regel 6 Wochen) empfindliche Lücken in der Einkommensabsicherung im Krankheitsfall, da die gesetzliche Krankenversicherung das Krankentagegeld maximal aus dem Höchstsatz der Jahresarbeitsentgeltgrenze berechnet. Es beträgt 70% des Bruttoeinkommens, jedoch nicht mehr als 90% vom Nettoverdienst. Zusätzlich wird es um die Beiträge für Renten- und Arbeitslosenversicherung gekürzt. Hier kann eine Krankentagegeldversicherung als Zusatzversicherung eine empfindliche Unterversorgung ausgleichen. Das Krankentagegeld wird im Gegensatz zum gesetzlichen Krankengeld steuerfrei ausbezahlt (gesetzliches Krankengeld steht unter Progressionsvorbehalt).
Die Krankenhaustagegeldversicherung zahlt für jeden Tag im Krankenhaus den vereinbarten Tagessatz. Mit dieser Versicherung können zusätzlich bei einem Krankenhausaufenthalt auftretende Kosten, die durch keine gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt sind, aufgefangen werden. Für Selbstständige und Freiberufler kann dieser Zusatztarif zusätzlich eine Bedeutung zur Finanzierung der betrieblich laufenden Kosten haben. Die Verwendung des Krankenhaustagegeldes ist zweckungebunden.
Neben der Krankenhaustagegeldversicherung ist auch die Krankentagegeldversicherung als Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenkasse denkbar. Vor allem bei freiwillig versicherten Mitgliedern, deren Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze deutlich übersteigt, entstehen nach der gesetzlichen Lohnfortzahlung (bei Arbeitnehmern in der Regel 6 Wochen) empfindliche Lücken in der Einkommensabsicherung im Krankheitsfall, da die gesetzliche Krankenversicherung das Krankentagegeld maximal aus dem Höchstsatz der Jahresarbeitsentgeltgrenze berechnet. Es beträgt 70% des Bruttoeinkommens, jedoch nicht mehr als 90% vom Nettoverdienst. Zusätzlich wird es um die Beiträge für Renten- und Arbeitslosenversicherung gekürzt. Hier kann eine Krankentagegeldversicherung als Zusatzversicherung eine empfindliche Unterversorgung ausgleichen. Das Krankentagegeld wird im Gegensatz zum gesetzlichen Krankengeld steuerfrei ausbezahlt (gesetzliches Krankengeld steht unter Progressionsvorbehalt).
Die GKV leistet im begrenzten Rahmen auch für Kurbehandlungen (Rehabilitationsmaßnahmen dagegen sind Leistungen der Gesetzlichen Renten- versicherung). Kurkostentarife bieten Kostenerstattung für ambulante und/oder stationäre Kuren, dagegen wird bei Kurtagegeldern ein vereinbartes Tagegeld bei ambulanten und/oder stationäre Kuren geleistet, welches unabhängig von Kostennachweis ist.
Der gesetzliche Versicherungsschutz erstreckt sind im Ausland lediglich auf die Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, dies sind beispielsweise die EU, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz, Türkei und Tunesien. Um Versicherungsschutz durch die GKV zu erhalten benötigt
der gesetzlich Versicherte einen Auslandskrankenschein (Formular E111). Seit dem 1.6.2004 besteht über die „Europäische Krankenversicherungskarte” Versicherungsschutz. Im Ausland hat der Versicherte allerdings nur Anspruch auf die Leistungen des jeweiligen Gastlandes, ein Auslandsrücktransport wird von der GKV nicht erstattet.
Um diese Versicherungslücke zu schließen, bieten die privaten VR eine Auslandsreisekrankenversicherung an. Bei einer privaten (und zum Teil je nach AVB des Anbieters auch beruflichen) Auslandsreise sind dann die medizinisch notwendigen Leistungen sowie der medizinisch notwenige Rücktransport nach Deutschland versichert. Versicherungsschutz besteht in der Regel für 6 bis 8 Wochen, Gesundheitsfragen sind nicht zu beantworten. Teilweise werden auch Familienpolicen angeboten sowie Policen, welche auch bei einem längerfristigen Auslandsaufenthalt Versicherungsschutz bieten (zwischen 1 und 5 Jahre).
Die soziale und private Pflegepflichtversicherung deckt als Grundabsicherung im Pflegefall nur einen Teil der entstehenden Kosten ab. Das Pflegegeld ersetzt meist nicht den tatsächlichen Verdienstausfall bei übernahme der häuslichen Pflege durch die Angehörigen. Die Kosten einer Tagespflege übersteigen i.d.R. die Leistungen der Pflegepflichtversicherung, so daß auch bei der teilstationären Pflege finanzielle Lücken entstehen können. Auch die Kosten für Unterbringung und Verpflegung bei einer stationären Pflege müssen selbst aufgebracht werden und gehen zu Lasten des Familieneinkommens oder Vermögens.
Zur Ergänzung dieser Basisversicherung, welche je nach Pflegestufe max. 1.432 EUR im Monat erstattet, können Pflegezusatztarife abgeschlossen werden. Je nach Gesellschaft unterscheidet man Pflegekosten- und Pflegetagegeldtarife, unter Umständen werden von Lebensversicherungsunternehmen auch sog. Pflegerentenversicherungen angeboten.
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