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Selbständige und Freiberufler
können sich, ohne dass sie Einkommensgrenzen beachten müssen, privat krankenversichern.
Angestellte und Arbeitnehmer
können sich privat versichern, wenn ihr Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 48.150 EUR jährlich oder 4012,50 EUR monatlich liegt.
Beamte, Beamtenanwärter und alle anderen beihilfeberechtigten Personen
können sich ebenfalls privat versichern, ohne Einkommensgrenzen beachten zu müssen.
Ärzte der Human- und Zahnmedizin
haben mit einer Privaten Krankenversicherung noch mehr Vorteile als bei Gesetzlichen Krankenkassen. Für sie winken besonders niedrige Beiträge
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