Unterstützungskasse
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  • Unterstützungskasse


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  • Unterstützungskasse

    • Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung und hat die Rechtsform des eingetragenen Vereins, der GmbH oder der Stiftung.
    • Sie finanziert sich aus Zuwendungen eines oder mehrerer Trägerunternehmen (Arbeitgeber) sowie aus Erträgen aus der Anlage Ihres Vermögens. Die Unterstützungskasse gewährt den Arbeitnehmern der Trägerunternehmen Versorgungsleistungen ohne Rechtsanspruch.
    • Bei einer rückgedeckten Unterstützungskasse, werden die bestehenden Rechtsbeziehungen zwischen Trägerunternehmen, Unterstützungskasse und Arbeitnehmer um einen Versicherungsvertrag (Rückdeckungsversicherung erweitert.
    • Die Zuwendungen des Trägersunternehmens werden zur Beitragszahlung an den Versicherer verwendet. Das Trägerunternehmen kann diese Zuwendungen unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben geltend machen.
    • Im Leistungsfall stellt das Versicherungsunternehmen der Unterstützungskasse die benötigen Mittel für die Renten- oder Kapitalzahlungen zur Verfügung.

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    Wann bietet sich die Unterstützungskasse an?

    Die Unterstützungskasse ist ein seit vielen Jahrzehnten bewährter Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge und eignet sich insbesondere für

    • standardisierte Versorgungen auch mit höherem Beitragsaufkommen
    • Versorgungen mit steueroptimaler Kapitalauszahlung durch die „Fünftelungsregelung“
    • arbeitgeberfinanzierte Modelle zur Vermeidung einer Aushöhlung der Steuerfreiheit, damit der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung abgebildet werden kann.

    Die Vorteile für den Arbeitnehmer

    Steuervorteil nutzen

    Eine Versteuerung der Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorgung fällt erst im Ruhestand an – in der Regel bei niedrigen Steuersätzen. Eine Auszahlung einer Kapitalleistung kann steueroptimal mit der „Fünftelungsregelung“ beeinflusst werden.

    Flexibilität

    Die Versorgung kann zusätzlich zu allen bestehenden Formen der betrieblichen Altersvorsorgung durchgeführt werden.

    Sozialabgaben sparen

    Auf den umgewandelten Gehaltsteil werden keine Sozialabgaben erhoben (bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze). Erst im Leistungsfall wird ggf. ein Kranken und Pflegeversicherungsbeitrag fällig.

    Günstige Kalkulation

    Durch besonders günstig kalkulierte Kollektivtarife erzielen Sie höhere Renditen als bei der individuellen Eigenvorsorge


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    Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

    Tel: 06204 – 9180 0   Hr. Chantapha Souryavong

    1. Unsere Fachberater erstellen Ihnen kostenlos eine Übersicht der Versicherungen anhand Ihrer Leistungswünsche. Diese werden Ihnen von günstig zu teuer gestaffelt.
    2. Mit Ihren Preis- und Leistungsvorstellungen filtern wir gemeinsam den passenden Anbieter für Sie raus.
    3. Der Vergleich wird Ihnen per Email oder auf Wunsch kostenfrei per Post zugesandt. (Innerhalb von 24 Stunden)

    Der Service wird
    von den Versicherungen,
    für die Sie sich entscheiden, finanziert.

    Somit habe wir die Möglichkeit Ihnen die Beratung und folgende Dienstleistung kostenlos an zu bieten:

    • Die Wahl des Anbieters
    • Antragsstellung + Risikoprüfung ( auch bei mehreren Anbietern )
    • Betreuung nach Abschluss: z.B. Beitragsrückerstattung etc.