Pensionszusage
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  • Pensionszusage


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  • Pensionszusage

    • Die Pensionszusage – auch häufig Versorgungszusage oder Direktzusage genannt – ist eine Verpflichtung des Arbeitgebers, seinem Arbeitnehmer bei Eintritt des Versorgungsfalles (Alter, Tod, Invalidität) zugesagte Leistungen aus firmeneigenen Mitteln zu gewähren. Für diese Verpflichtung kann der Arbeitgeber vor Eintritt des Versorgungsfalles Rückstellungen bilden.
    • Rückstellungen mindern den Gewinn des Unternehmens. Sie stellen aber bei Eintritt des Versorgungsfalles das erforderliche Kapital nicht zur Verfügung. Es empfiehlt sich, die Pensionszusage mit einer Versicherung rückzudecken. Die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung kann der Arbeitgeber als Betriebsausgaben absetzen.
    • Maßgeschneiderte Rückdeckungsmodelle


    Sie können zwischen verschiedenen Arten der Finanzierung wählen

    Rentenrückdeckung

    Die zugesagte Rentenleistung wird durch eine Rentenleistung einer klassischen oder fondsgebundenen Rentenversicherung erreicht.

    Kapitalrückdeckung

    Die zusagte Rentenleistung ist Grundlage zur Ermittlung des Altersrentenbarwertes. Dieser Barwert, zur Erfüllung der zukünftigen Verpflichtungen des Arbeitgebers, wird durch die jeweilige Ablaufleistung einer klassischen oder fondsgebundenen Lebensversicherung erreicht.



    So können die Überschüsse genutzt werden

    mit Verrechnung

    Die zugesagte Leistung wird durch die garantierte Versicherungsleistung erreicht. Die Gewinnanteile mindern die Beitragslast des Unternehmens.

    ohne Verrechnung

    Die zugesagte Leistung wird durch die voraussichtliche Ablaufleistung bzw. Rente inkl. Überschüsse erreicht. Die Beiträge bleiben konstant.



    Wann bietet sich eine Pensionszusage an?

    Die Pensionszusage eignet sich insbesondere für hohe, individuelle Versorgungen, da sie nicht an steuerliche Höchstgrenzen gebunden ist. In der Praxis ist sie die klassische Form der Versorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer. Steuerrechtlich gilt der Geselschafter-Geschäftsführer als Arbeitnehmer.



    Vorteile der Pensionszusage auf einen Blick!

    Steuervorteile

    Der Arbeitnehmer zahlt bis zum Eintritt des Versorgungsfalles keine Lohnsteuer. Bei der Besteuerung im Rentenalter kommen dem Arbeitnehmer verschiedene Steuervergünstigungen sowie ein in der Regel niedriger Steuersatz zugute.

    Keine Höchstgrenzen

    Im Gegensatz zu den anderen Durchführungswegen gibt es bei der Pensionszusage keine steuerlichen Begrenzungsvorschriften für die Zusagehöhen.

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    Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

    Tel: 06204 – 9180 0   Hr. Chantapha Souryavong

    1. Unsere Fachberater erstellen Ihnen kostenlos eine Übersicht der Versicherungen anhand Ihrer Leistungswünsche. Diese werden Ihnen von günstig zu teuer gestaffelt.
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    Der Service wird
    von den Versicherungen,
    für die Sie sich entscheiden, finanziert.

    Somit habe wir die Möglichkeit Ihnen die Beratung und folgende Dienstleistung kostenlos an zu bieten:

    • Die Wahl des Anbieters
    • Antragsstellung + Risikoprüfung ( auch bei mehreren Anbietern )
    • Betreuung nach Abschluss: z.B. Beitragsrückerstattung etc.