Pensionsfonds
- Der Pensionsfonds wurde zum 01.01.2002 als weiterer Durchführungsweg für die betriebliche Altersversorgung eingeführt. Es handelt sich um eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die gegen Zahlung von Beiträgen eine Betriebsrente auszahlt. Der Pensionsfonds räumt seinen Versorgungsberechtigten einen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistungen ein.
- Er muss von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen werden und unterliegt auch nach Zulassung der Aufsicht durch diese.
- Entscheidet sich der Arbeitgeber für eine Versorgung im Wege des Pensionsfonds, muss er Beiträge zum Pensions-Sicherungs-Verein zahlen. Dieser sichert die Versorgungsansprüche der Arbeitnehmer im Rahmen bestimmter Höchstgrenzen gegen eine mögliche Insolvenz des Arbeitgebers.
Vorteile der Pensionszusage auf einen Blick!
Steuervorteile
Der Arbeitnehmer zahlt bis zum Eintritt des Versorgungsfalles keine Lohnsteuer. Bei der Besteuerung im Rentenalter kommen dem Arbeitnehmer verschiedene Steuervergünstigungen sowie ein in der Regel niedriger Steuersatz zugute.
Keine Höchstgrenzen
Im Gegensatz zu den anderen Durchführungswegen gibt es bei der Pensionszusage keine steuerlichen Begrenzungsvorschriften für die Zusagehöhen.